RATGEBER · STAND 15.10.2026
Treppenlift: KfW-Förderung und Steuer (Stand Okt. 2026)
Neben der Pflegekasse können zwei weitere Stellen helfen: die Förderbank KfW und das Finanzamt. Bei beiden sind die Regeln eng, und manches schließt sich gegenseitig aus. Diese Seite gibt den Stand vom 15. Oktober 2026 wieder. Eine Steuerberatung für deinen Fall ersetzt sie nicht.
KfW-Zuschuss 455-B: derzeit ausgeschöpft
Die KfW hat ihren Investitionszuschuss für Barrierereduzierung am 8. April 2026 wieder geöffnet (Meldung vom 7. April 2026). Stand 15. Oktober 2026 meldet die KfW auf ihrer Produktseite, dass die Mittel bereits ausgeschöpft sind. Einen neuen Antrag kannst du derzeit nicht stellen.
Ob es weitergeht, hängt vom Bund ab: Die KfW stellt eine neue Antragsrunde für den Fall in Aussicht, dass 2027 erneut Bundesmittel bereitgestellt werden. Einen Rechtsanspruch auf den Zuschuss gibt es nicht. Merk dir für später: Beantragen kannst du ihn nur, solange du mit deinem Vorhaben noch nicht begonnen hast.
Quellen: KfW Bankengruppe (Meldung vom 07.04.2026), KfW Bankengruppe (Produktseite, abgerufen 15.10.2026)
KfW-Kredit 159: der Weg, der offen bleibt
Auf den Förderkredit „Altersgerecht Umbauen“ (159) verweist die KfW selbst als Alternative zum ausgeschöpften Zuschuss. Als förderfähig führt sie dort Treppenlifte sowie Senkrecht-, Hebe- und Plattformlifte auf. Der Kredit beträgt bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit und wird über deine Hausbank abgewickelt.
Was die Pflegekasse für eine Maßnahme bezuschusst, finanziert die KfW nicht zusätzlich. Eine andere Maßnahme kann aber über den Kredit laufen: Die KfW nennt als Beispiel den Treppenlift, wenn die Pflegekasse den Badumbau bezuschusst. Die Verbraucherzentralen raten, mit dem Bau zu warten, bis die KfW die Förderung bewilligt hat.
Quellen: KfW Bankengruppe (Produktseite, abgerufen 15.10.2026), KfW Bankengruppe (Produktseite, abgerufen 15.10.2026), Verbraucherzentralen (Gemeinschaftsredaktion, Stand der Seite 24.04.2026), Verbraucherzentralen (Gemeinschaftsredaktion, Stand der Seite 20.01.2026)
Steuer: Handwerkerleistung nach § 35a EStG
Für Handwerkerleistungen ermäßigt sich die Einkommensteuer um 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens um 1.200 Euro. Begünstigt sind nur die Arbeitskosten, nicht das Material. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Betriebs; Barzahlung erfüllt das nicht.
Das Gesetz zieht zwei Grenzen. Die Ermäßigung gilt nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden. Und sie gilt nicht für Kosten, die schon als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt wurden. Ob das bei Kredit oder Zuschuss in deinem Fall greift, klärst du mit dem Finanzamt oder einer Steuerberatung.
Quellen: Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
Steuer: außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG
Umbaukosten können eine außergewöhnliche Belastung sein, soweit die Baumaßnahme durch eine Behinderung bedingt ist. Das amtliche Einkommensteuer-Handbuch des Bundesfinanzministeriums zählt Mehraufwendungen für die notwendige behindertengerechte Gestaltung des Wohnumfelds ausdrücklich dazu. Abgezogen wird nur der Teil, der über deiner zumutbaren Belastung liegt.
Dass die Kosten für einen Treppenlift zwangsläufig entstanden sind, musst du laut Handbuch nicht in der formalisierten Form nachweisen, die das Steuerrecht für bestimmte Hilfsmittel verlangt. Als ausreichenden Nachweis für behinderungsbedingte Umbaukosten nennen die Richtlinien unter anderem den Bescheid eines Sozialversicherungsträgers über einen Zuschuss, etwa zur Verbesserung des Wohnumfelds. Welche Variante für dich günstiger ist, klärst du mit dem Finanzamt oder einer Steuerberatung.
Quellen: Bundesministerium der Finanzen (Amtliches Einkommensteuer-Handbuch 2025), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
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Allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung im Einzelfall. Stand: 15.10.2026
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